Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen der Sarah Dörfel Marketingberatung & Marketingmanagement, Sorbenweg 12, 99099 Erfurt (nachfolgend „Auftragnehmerin“genannt) an ihre Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Agentur hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

1.2 Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen oder Absprachen abweichend von diesen AGB individuell regeln.

 

 

1.3 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers an die Agentur, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.

2. Abwicklung von Aufträgen

2.1 Angebote der Auftragnehmerin an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen, soweit keine kürzere Frist bestimmt ist. Nach Ablauf der Frist ist die Auftragnehmerin an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Ein etwaig durch die Auftragnehmerin erstellter bloßer Kostenvoranschlag stellt nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe durch den Auftraggeber dar, welches zwingend noch der Annahme durch die Auftragnehmerin bedarf.

 

2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.

 

2.3. Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des jeweils Anderen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.

 

 

2.4 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Grafikleistungen, Modelle, u.Ä., die die Auftragnehmerin erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Auftragnehmerin. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. 

3. Beauftragung von Dritten

3.1 Die Auftragnehmerin ist hinsichtlich der Art der Durchführung der Arbeiten nach Zeit und Ort grundsätzlich frei, soweit sich nichts anderes aus dem Auftrag ergibt.

 

3.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.

 

3.3 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen die Auftragnehmerin vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.

 

3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt die Auftragnehmerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit die Auftragnehmerin gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.

 

 

3.5 Angebote der Auftragnehmerin an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Aufraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Auftragnehmerin an dieses Angebot nicht mehr gebunden.

4. Vergütung der Leistungen der Auftragnehmerin

4.1 Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und dem aktuellen Stundensatz abgerechnet.

 

4.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Leistungen jeweils monatlich am Anfang des darauffolgenden Monats abzurechnen.

 

4.3 Für Leistungen Dritter, derer sich die Aufragnehmerin zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags zulässigerweise bedient, berechnet die Auftragnehmerin eine Service-Gebühr von 15 Prozent des Nettobetrages der Rechnung des Dritten.

 

 

4.4 Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Auftragnehmerin für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt.) hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

 

5.2 Rechnungen der Auftragnehmerin sind binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist oder etwa auf der Rechnung selbst genannt ist.

 

5.3 Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen sind nur mit von der Auftragnehmerin anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmen/Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.

 

 

5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.

6. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung

6.1 Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. Sich aus nachfolgend 7. ggf. ergebende Einschränkungen anerkennt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin erfüllt ihre Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiter zu übertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der Auftragnehmerin.

 

6.2 Zieht die Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

 

6.3 Die Auftragnehmerin ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen.

 

6.4 Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen der Auftragnehmerin (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei der Auftragnehmerin, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.

 

 

6.5 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach § 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin auf erstes Auffordern frei.

7. KI-Einsatz – Zustimmung, Widerspruch, Rechte und Haftung

7.1 Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, KI-Anwendungen bei der Leistungserbringung zu nutzen. Mit Auftragserteilung gestattet der Auftraggeber die Nutzung von KI-Anwendungen und die damit verbundene Informationsweitergabe an den jeweiligen Anbieter der KI-Anwendungen.

 

7.2 Widerspricht der Auftraggeber vor oder bei Auftragserteilung der Nutzung von KI-Anwendungen, wird die Auftragnehmerin prüfen, ob und inwiefern auf deren Nutzung zur Leistungserbringung verzichtet werden kann. Ein Verzicht kann Auswirkungen auf die Kalkulation, Timings und Durchführbarkeit der Leistungen haben. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten oder den Auftrag abzulehnen.

 

7.3 An KI-generierten Inhalten und Elementen räumt die Auftragnehmerin insoweit immaterialgüterrechtliche Nutzungsrechte ein, wie diese entstehen und eingeräumt werden können. Die Nutzung der KI-Anwendungen durch die Auftragnehmerin erfolgt im Einklang der jeweiligen Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter. Eine darüberhinausgehende Haftung der Auftragnehmerin beim Einsatz von KI-Anwendungen besteht nicht.

 

 

7.4 Der Auftraggeber anerkennt, dass insbesondere an KI-generierten Bildern keine Nutzungsrechte übertragen werden können. Die Auftragnehmerin sichert jedoch -wenn nichts abweichend vereinbart wurde- zu, dass solche Bilder nicht für einen weiteren Auftraggeber verwendet werden.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Auftragnehmerin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gelten nicht bei vorsätzlichem Handeln der Auftragnehmerin, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

8.2 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin zu keinem Zeitpunkt eine eigene rechtliche Überprüfung der von ihr erbrachten Leistungen vornimmt. Erachtet die Auftragnehmerin für die Realisierung und Umsetzung der beauftragten Leistungen eine rechtliche (z.B. marken-, wirschafts-, wettbewerbsrechtliche) Prüfung durch Dritte (insbes. durch Rechtsanwälte, sonstige Institutionen etc.) für erforderlich, so trägt der Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung die Kosten. Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen, sofern und soweit diese den Auftraggeber schriftlich unter Darlegung der Gründe auf Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit einer Leistung mit dem geltenden Recht hingewiesen hat und der Aufraggeber sich trotz des Hinweises gegen eine Änderung der betreffenden vertragsgegenständlichen Leistungen entscheidet. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei. Hiervon umfasst sind auch die notwendigen Rechtsverfolgungskosten.

 

 

8.3 Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB.

9. Verschwiegenheitsverpflichtung

Die Auftragnehmerin und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Auftragnehmerin vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.

10. Datenschutz/Datensicherung

10.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Auftragnehmerin im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

 

10.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der Auftragnehmerin während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.

 

 

10.3 Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

11. Schriftform

Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (E-Mail, SMS, Fax).

12. Erfüllungsort und Sonstiges

12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit rechtlich vereinbar – der Sitz der Auftragnehmerin

 

12.2 Der Auftraggeber darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die Auftragnehmerin nur nach schriftlicher Zustimmung derselben auf Dritte übertragen bzw. abtreten.

 

 

12.3 Es gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.

 

Stand 06/2024